Jede natürliche und juristische Person kann Fördermitglied werden.
Fördermitglieder unterstützen in erster Linie den Verein finanziell. Sie können den Verein aber auch durch Mitarbeit unterstützen.
Die Aufnahme ist ebenfalls schriftlich beim Vorstand zu beantragen, sie erfordert nicht die Zustimmung einer Mitgliederversammlung.
Fördermitglieder haben kein Stimmrecht.
Die Fördermitgliedschaft bezieht sich immer nur auf das Kalenderjahr, für das die finanzielle Zuwendung entrichtet worden ist.
Satzung: § 4 Mitgliedschaft, Abs. 5
Natürlich freuen wir uns, wenn wir möglichst viele „Fördermitglieder“ gewinnen könnten, weil sich dadurch die finanziellen Möglichkeiten zur Entwicklung unserer Vereinsarbeit verbessern.
Fördermitglied werden …
Die Satzung § 2 Zweck des Vereins (Abs. 1-5) umschreibt unsere Ziele.
§ 4 Mitgliedschaft sagt in Abs. 4: „Die Zugehörigkeit zum Verein verpflichtet jedes Mitglied, die § 2 genannten Ziele zu unterstützen.“
… damit sind auch unsere Fördermitglieder gemeint!
Nun sind wir im Prinzip ein Imkerverein, wie viele andere auch. Aber es gibt eine Besonderheit, nämlich:
§ 2 Zweck der Vereins – Abs. 2 f.
„Verbreitung des Imkerns mit dem internationalen Standard Langstroth-Magazin zum Zweck der Vereinheitlichung und Erleichterung der globalen Zusammenarbeit bzw. Vergleichbarkeit.“
Auch wenn unsere Mitglieder grundsätzlich Langstroth-Imker/innen sind, so gilt diese Forderung für unsere „Fördermitglieder“ nicht ganz so strikt. Es reicht uns, wenn alle anderen Zwecke unterstützt werden und § 2 Abs. 2 f. wohlwollend toleriert wird.
Das Wort „Fördermitglied“ wird auch gern anders interpretiert. Manche (nicht wenige!) werden in unserem IV Langstroth Berlin e.V. Fördermitglied, weil sie sich erhoffen, von uns gefördert zu werden.
– Das machen wir dann auch gern!
So wird man Fördermitglied:
– Sich über unseren IV Langstroth Berlin e.V. gut informieren (z.B. auf dieser Webseite recherchieren).
– Die Satzung genau lesen!
– In einer Mitgliederversammlung erscheinen.
– Anfrage beim aktuellen Vorstand.
– Seine Interessen und Absichten kundtun
– Email senden: info@imkerverein-langstroth-berlin.de
– „Antrag auf Fördermitgliedschaft“ anfordern und stellen.
Der Vorstand behält sich das Recht vor, Anträge u.U. auch abzulehnen!
Förderbeitrag
Förderbeitrag
– Mindestbeitrag: 20.00 Euro (für das jeweils laufende Kalenderjahr)
– nach oben gibt es keine Beschränkung!
Der Förderbeitrag kann erst überwiesen werden, wenn der Vorstand dem Fördermitglieds-Antrag zugestimmt hat.
Die Vereinskonto-Nummer wird erst dann mitgeteilt.
Überweisungsvermerk: Förderbeitrag 2024
- aktualisiert: 2024.07.04