Zum Inhalt springen

Mitglieder

Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Die Aufnahme ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Über den Aufnahmeantrag wird in der darauffolgenden Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder entschieden. – Satzung, § 4, Abs.
Der Zweck des Vereins wird insgesamt in § 2 unserer Satzung umschrieben.
Auch wenn wir im Prinzip ein Imkerverein sind, wie viele andere auch, so gibt es in § 2, Abs. 2f. doch eine Besonderheit:

„Verbreitung des Imkerns mit dem internationalen Standard Langstroth-Magazin zum Zweck der Vereinheitlichung und Erleichterung der der globalen Zusammenarbeit bzw. Vergleichbarkeit.“

Es ist unzureichend, wenn Mitglieder alle anderen Zwecke unterstützen, § 2 Abs. 2 f. aber nicht!

Mitglied werden

Natürlich würden wir uns freuen, wenn möglichst viele Langstroth-Imker/innen „Mitglieder“ unseres Imkervereins werden könnten.
Allerdings streben wir keine hohen Mitgliederzahlen an.  Am liebsten wären uns überwiegend gut ausgebildete Imker/innen, die sich in den relativ kleinen Mitgliederversammlungen fachlich versiert  über ihr Hobby austauschen.

So wird man Mitglied:
– Sich über unseren IV Langstroth Berlin e.V. gut informieren (z.B. auf dieser Webseite recherchieren).
– Die Satzung genau lesen!
– Eine E-Mail an den Vorstand senden und seine Interessen und Absichten kundtun.
– „Antrag auf Mitgliedschaft“ anfordern und stellen.
– Sich im Verein in irgendeiner Weise (z.B. in Mitgliederversammlungen) vorher bekannt machen.
– Ein Anfänger-Kurs, möglichst „Imkern mit dem Langstroth-Magazin“ sollte durchlaufen sein.
– Das kontinuierliche Interesse, sich über Bienen und Imkerei fortzubilden, muss auf jeden Fall bestehen.

Bitte den „Mitgliedsbeitrag“ erst überweisen, wenn der Vorstand den „Antrag auf Mitgliedschaft“ bearbeitet, eine Empfehlung an die Mitgliederversammlung ausgesprochen hat und die Mitgliederversammlung – möglichst  bei Anwesenheit der/des Betreffenden – über den Aufnahmeantrag debattieren und ihn positiv entscheiden konnte.

Unser Verein behält sich das Recht vor, Mitgliedsanträge u.U. auch abzulehnen

Zweit-Mitgliedschaft

Manche Langstroth-Imker/innen sind in ihren „ursprünglichen“ Imkervereinen schon jahrelang dabei, gut aufgehoben, vielleicht auch „glücklich“.  Andererseits erfahren sie dort oft zu wenig über das „Imkern mit dem Langstroth-Magazin“. Für diese Imker/innen könnte eine „Zweit-Mitgliedschaft“ bei uns interessant sein.
Da der Vereinsbeitrag bereits voll im „Ursprungs-Verein“ ** gezahlt wird, entfällt im Fall einer „Zweit-Mitgliedschaft“ bei uns die Zahlung der (ja bereit gezahlten) Beiträge.
Es muss sich allerdings um einen Imkerverein handeln, der im D.I.B. (LV Berlin, LV Brandenburg, oder anderen) organisiert ist.
„Zweit-Mitglieder“ sind Mitglieder mit allen Pflichten und Rechten. Sie haben volles Stimmrecht!